Hiervon will der Rekurrent schliesslich (gerundet) Fr. _________ als wertvermehrende Aufwendungen angerechnet haben (Replik S. 19 "Zu 8"), nachdem von ihm im Laufe des Verfahrens die Positionen 14 (Fr. _________), 63 (Fr. _________), 87 (Fr. _________) und 95 (im Teilbetrag von Fr. _________) der Excel-Tabelle als nicht wertvermehrende Aufwendungen anerkannt wurden.