8. Was die in der Excel-Tabelle aufgelisteten Kostenpositionen betrifft, ergibt sich für das Gericht aufgrund der Vorbringen der Parteien unstrittig, dass beide für ihre Berechnungen von einem grundsätzlich vom Rekurrenten in die LG G.________ hier interessierenden und zu beurteilenden Betrag von (gerundet) Fr. _________ ausgehen (Total der Kolonne "Korrektur" auf Seite 4 der Excel-Tabelle; Rekursantwort S. 20 Ziff. 8; Replik S. 19 "Zu 8").