7.4.5.3 Strittig sind vorliegend Um-, Ausbau- und Instandstellungskosten in den ersten und zweiten Obergeschossen sowie in den Dachgeschossen der LG G.________. Das erste Obergeschoss (Stockwerkeinheit Nr. 2) wurde am 1. Dezember 2006 durch den Rekurrenten gekauft (Kaufvertrag in Beilage 8 der Rekursgegnerin); den bis und mit 2009 ausgeführten Renovations- und Instandstellungskosten kommt daher aufgrund der vorstehenden Ausführungen zur Dumont-Praxis grundsätzlich wertvermehrender Charakter zu. Das zweite Obergeschoss und die Dachgeschosse (Stockwerkeinheit Nr. 3) wurden am 23. Dezember 2002 durch den Rekurrenten gekauft (Kaufvertrag in Beilage 4 der Rekursgegnerin);