Hier nicht beinhaltet sind daher insbesondere sämtliche Details des sogenannten Innenausbaus, wie er häufig durch den Bauherrn, Käufer- oder Mieter erst nach der Bauabnahme in den Bereichen Küche, Bäder, Zimmer (Einbauschränke etc.), Bodenbeläge, Einbauleuchten etc. bestimmt, ausgeführt und finanziert wird. So erstaunt es denn auch nicht, dass diese Details zum Innenausbau nicht aus den bei den Akten liegenden Unterlagen und Plänen zum Baugesuch und der Baubewilligung ersichtlich sind. Diese werden vielmehr in Eigenregie des Bauherrn, Käufers oder Mieters bestimmt und realisiert und bilden nicht Gegenstand der behördlichen Baukontrollen und Bauabnahme.