Baubewilligung durch die Bauherrschaft eingehalten wurden. Wie vorstehend ausgeführt (E. 7.2), sind Baugesuch, Baubewilligung und Baukontrollen auf die Prüfung dieser öffentlich-rechtlichen Interessen beschränkt. Hier nicht beinhaltet sind daher insbesondere sämtliche Details des sogenannten Innenausbaus, wie er häufig durch den Bauherrn, Käufer- oder Mieter erst nach der Bauabnahme in den Bereichen Küche, Bäder, Zimmer (Einbauschränke etc.), Bodenbeläge, Einbauleuchten etc. bestimmt, ausgeführt und finanziert wird.