7.3 Um in diesem Sinne allfällige öffentlich-rechtliche Hindernisse prüfen zu können, wird in den §§ 46 und 47 der V PBG vorgeschrieben, mit dem Baugesuch die folgenden Unterlagen einzureichen: Grundbuchplan, Projektpläne zu den Grundrissen aller Geschosse, sämtlichen Fassaden, zur Dachaufsicht, den zum Verständnis notwendigen Schnitten, den Plänen zur Erschliessung, der Ver- und Entsorgung sowie den zugehörigen Strassenplänen.