Bei den Baukontrollen handelt es sich begriffsmässig um Kontrollen während der Ausführung von rechtskräftig bewilligten Bauarbeiten; es geht darum, sicherzustellen, dass die Vorschriften gemäss Baubewilligung eingehalten werden (Fritzsche/Bösch/Wipfli/Kunz, Zürcher Planungs- und Baurecht, Band 1: Planungsrecht, Verfahren und Rechtsschutz, 6. Aufl. 2019, Rz. 8.1.4.3; nachfolgend: Fritzsche e.a., Zürcher Planungs- und Baurecht). Bei der Baubewilligung handelt es sich um die behördliche Erklärung, dass der vorgesehenen Realisierung eines Baugesuchs keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen; ihrer Rechtsnatur nach handelt es sich um eine Polizeierlaubnis