Aufgrund der vom Rekurrenten nach und nach eingereichten Unterlagen habe sich der vom Rekurrenten beantragte und errechnete Grundstückgewinn von Fr. _________ bei der ersten Steuererklärung in mehreren Schritten übers Einsprache- und nun Rekursverfahren schliesslich auf Fr. _________ in der Replik verändert. H.5 Die Rekursgegnerin nahm weiter Stellung zu den einzelnen Kostenpositionen (Nummerierung gemäss Aufstellung in der Excel-Tabelle auf den Seiten 15 bis 18 der Rekursantwort). Neu wurden die folgenden drei Kostenpositionen als Anlagekosten anerkannt: