Der Rekurrent lege sodann keine an die Bauabrechnung der ursprünglichen Architekten (L.________ Architekten, Zug) nachfolgenden Bauabrechnungen vor, welche den Bauablauf hätten belegen können. Stattdessen würden lediglich über 120 Handwerkerrechnungen und Abrechnungen, welche nicht nach BKP-Positionen, sondern lediglich chronologisch in einer Excel-Liste kommentarlos aufgeführt seien, zu den Akten gelegt. Es wäre am Rekurrenten gelegen, die nach der Bauabnahme wertvermehrenden Leistungen den jeweiligen Objekten zuzuweisen. Dies sei aber nur teilweise erfolgt.