Das Ergebnis habe das Baudepartement im Schreiben vom 7. Februar 2006 festgehalten. Das Baudepartement der Stadt Zug habe festgestellt, dass entgegen den bewilligten Plänen das Bauvorhaben im Innern massiv geändert und das Erdgeschoss erst im Grundausbau ausgeführt sei. Für die vorgesehene Nutzungsänderung, anstelle eines Ladens ein Café/Restaurant, habe das Baudepartement ein entsprechendes Abänderungsgesuch verlangt. Zum Büro und zur Wohnung im 1. und 2. OG sei festgehalten worden, dass diese im Sinne der denkmalpflegerischen Substanzerhaltung ausgeführt worden seien. Es fände sich im Urteil A 2019 19 28