Die "diversen Baukontrollen" gemäss § 58 V PBG habe die Stadt Zug in einem Meldeformular festgehalten. Die Kontrollen würden den Beginn Abbruch, den Beginn Aushub und namentlich den Baubeginn (Kontrolle Nr. 1) beinhalten. Sodann folgten weitere vier Kontrollen inklusive Rohbaukontrolle bis zur Bauabnahme (Kontrolle Nr. 6). Am Schluss werde noch die Umgebung kontrolliert (Kontrolle Nr. 7). All diese Kontrollen würden von der Bauherrschaft direkt beim zuständigen Baudepartement initiiert. Bei der LG G.________ in Zug sei auf Veranlassung der Bauherrschaft die Bauabnahme am 2. Februar 2006 erfolgt. Das Ergebnis habe das Baudepartement im Schreiben vom 7. Februar 2006 festgehalten.