Das öffentlich-rechtliche Bauverfahren sei im Kanton Zug im Planungs- und Baugesetz sowie in der dazugehörigen Verordnung geregelt. Das Baubewilligungsverfahren beinhalte das Baugesuch (§ 46 V PBG), die Prüfung durch die Baubehörde (§ 49 V PBG), den Entscheid der Baubehörde bzw. die Baubewilligung (§ 54 V PBG) sowie die diversen Baukontrollen (§ 58 V PBG) bis zur Vollendung des bewilligten Bauprojekts.