Zwischen der Erteilung der Baubewilligung am 2. Juli 2002 für einen vollständigen, neuwertigen Umbau und einen Anbau bei der LG G.________ bis zur letzten vom Rekurrenten geltend gemachten Investition im Jahre 2009 liege eine Zeitspanne von rund sieben Jahren. Dies sei eine ausserordentlich lange Bauzeit.