Die Sach- und Rechtslage verhalte sich mit Bezug auf die weiteren Leistungen des Rekurrenten im Kaufakt I.________/A.________ wie folgt: Der Rekurrent habe am 1. Dezember 2006 von I.________ die StWE Nr. 1 (Laden Erdgeschoss) und die StWE Nr. 2 (Büro im 1. OG) zum Preis von Fr. _________ erworben. I.________ habe für diese Veräusserung nie eine Steuererklärung eingereicht und die ermessensweise festgesetzte Grundstückgewinnsteuer nicht bezahlt.