Da der Rekurrent gestützt auf die oben erwähnten Entscheide der Ansicht gewesen und immer noch sei, dass mehr oder weniger alle Aufwendungen zum Abzug zuzulassen seien und daher keine Zuweisung der Kosten zu den angeblichen Bauetappen notwendig gewesen sei, habe auch nie ein Grund bestanden, eine solche Zuweisung vorzunehmen. Abgesehen davon, sei der Rekurrent von der Rekursgegnerin auch nie dazu aufgefordert worden. Urteil A 2019 19 25