Sodann sei auch für den Rekurrenten unbefriedigend, wie das Veranlagungs- und das Einspracheverfahren abgelaufen seien. Der ganze Umbau sei damals administrativ von einem Treuhänder betreut worden, der kurz nach dem Umbau ein Burnout erlitten und in administrativer Hinsicht ein "Chaos" hinterlassen habe. Dieses sei von der neuen Treuhänderin teilweise, d.h. nur soweit notwendig aufgearbeitet worden. Es habe keine Buchführungspflicht bestanden. Für die Deklaration der in Frage stehenden Grundstückgewinnsteuer sei auf diejenigen Belege und Aufzeichnungen des damaligen Treuhänders zurückgegriffen worden, die auf einen ersten Blick greifbar gewesen seien.