Es sei keinesfalls so gewesen, dass der Rekurrent ein fertig erstelltes und neuwertiges Haus gekauft habe, das ihm aber dann nicht gepasst habe, wovon offenbar die Rekursgegnerin ausgehe, und er dieses deshalb habe umbauen lassen. Tatsächlich sei es so gewesen, dass der ganze Umbau nach den Urteil A 2019 19 21 Ideen des Rekurrenten erfolgt sei, der Umbau im 2006 noch nicht beendet gewesen sei und daher noch habe fertiggestellt werden müssen. Die Bauabnahme vom 2. Februar 2006 könne man selbstverständlich als "Etappe" bezeichnen, was aber nichts daran ändere, dass das Bauprojekt per diesem Datum noch nicht abgeschlossen gewesen sei.