Wie bereits mehrmals ausgeführt, habe kein Grund zur Annahme bestanden, dass der Umbau mit der Bauabnahme bereits abgeschlossen gewesen sei. Unbestrittenermassen habe der Rekurrent die Liegenschaft quasi "ab Plan" gekauft, wesentlich am Projekt mitgewirkt und seine Ideen eingebracht. Auch habe er ab 2005 I.________ diverse Darlehen für den Umbau gewährt und ab 2003 diverse den Umbau betreffende Rechnungen in erheblichem Umfang bezahlt. Es sei keinesfalls so gewesen, dass der Rekurrent ein fertig erstelltes und neuwertiges Haus gekauft habe, das ihm aber dann nicht gepasst habe, wovon offenbar die Rekursgegnerin ausgehe, und er dieses deshalb habe umbauen lassen.