Es habe sich indessen gezeigt, dass der Rechtsvertreter des Rekurrenten nicht nur im Zeitpunkt der Einreichung der ordentlichen Steuererklärung 2008 über die bauliche Situation der in Frage stehenden Liegenschaft keine Ahnung hatte, sondern auch noch im vorliegenden Steuerverfahren ungenügende Kenntnisse über den Bauverlauf gehabt habe. Erst ein halbes Jahr nach Anhängigmachung der Einsprache, habe der Rekurrent Unterlagen eingereicht, die allenfalls hätten belegen können, welche Investitionen er tatsächlich vorgenommen habe.