Diese Argumentation des Rekurrenten sei nicht nachvollziehbar. Bei diesen regelmässig anfallenden Elektrokontrollen handle es sich eindeutig um Unterhaltskosten. Vorgezogener oder im Gegenzug vernachlässigter oder Urteil A 2019 19 18 unterlassener Unterhalt sei bei der Kaufpreisgestaltung zu berücksichtigen, nicht jedoch bei den Anlagekosten.