Der wesentliche, relevante Ausbau in der LG G.________ sei in den Jahren 2002 bis zur Bauabnahme am 2. Februar 2006 ausgeführt worden. Dem Bauabnahmeschreiben des Baudepartementes Zug vom 7. Dezember [recte: Februar] 2006 lasse sich entnehmen, dass der Bezug der beiden Wohnungen (1. Stock und 2. Stock inkl. Dachgeschoss) genehmigt worden sei. Daraus sei zu schliessen, dass der Ausbau im damaligen Zeitpunkt beendet gewesen sei. Lediglich das Erdgeschoss sei nur im Grundausbau ausgeführt gewesen. Für die Änderung der Nutzung von einem Laden zu einem Café und Restaurant habe noch ein Abänderungsgesuch eingereicht werden müssen. Der Umbau und Ausbau der LG G.___