von Installationen kurz nach deren Investition". Urteil A 2019 19 16 Wie bereits detailliert dargelegt worden sei, lasse sich das Bauprojekt G.________ in verschiedene Etappen aufteilen:  Projekt I.________ gemäss bewilligter Baueingabe bis zur Bauabnahme;  Ausbau StWE 3 (Wohnung 2. OG und Dachgeschoss) durch den Rekurrenten bis zur Bauabnahme;  Ausbau StWE 1 (Laden/Galerie) durch den Rekurrenten nach der Bauabnahme;  Umbau StWE 2 Büroräumlichkeiten 1. OG zu Business-Suite durch den Rekurrenten nach der Bauabnahme.