beauftragt, die am 17. Dezember 2008 Fr. _________ in Rechnung gestellt habe. K.________ von der Firma J.________ werde zitiert, dass die Architekten L.________ AG seinerzeit ein Neubauprojekt eingegeben hätten. J.________ habe auf dieser Basis das Projekt weiterentwickelt und historisch aufgebaut. Im Weiteren weise der Rekurrent die Argumentation der Rekursgegnerin im angefochtenen Entscheid zurück, wonach bereits durch den Vorbesitzer ein grundlegender Umbau der Liegenschaft vorgenommen worden sei; die Rekursgegnerin gehe von einem falschen Sachverhalt aus; der Rekurrent habe das vom Vorbesitzer begonnene Bauvorhaben fortgesetzt und dieses beendet.