Am 18. August 2016 habe der Rekurrent schliesslich alle drei Stockwerkeinheiten der LG G.________ zum Gesamtpreis von Fr. _________ verkauft. F.2 Betreffend den bisherigen Verlauf des Steuerveranlagungsverfahren weist die Rekursgegnerin im Wesentlichen auf die diversen Vorbringen des Rekurrenten hin, mit Urteil A 2019 19 13 welchen dieser zu verschiedenen Zeitpunkten und Verfahrensstadien etappenweise neue Anträge und Beweismittel zu den strittigen Anlagekosten deponierte; eine Vorgehensweise, welche gemäss der Rekursgegnerin eine unterlassene Mitwirkung im Veranlagungs- und Einspracheverfahren aufzeige.