und StWE Nr. 2 Fr. _________. In l./Ziffer 2 des Kaufvertrages hätten die Parteien festgehalten, dass der Rekurrent den Kaufgegenstand zum vereinbarten Kaufpreis in teilweise noch nicht vollständig ausgebautem Zustand erwerbe und der gesamte weitere Ausbau im Vergleich zum Zustand bei Unterzeichnung des Vertrages Sache des Rekurrenten sei und auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung erfolge.