geändert. Das Erdgeschoss ist im Grundausbau ausgeführt. Es ist vorgesehen, anstelle eines Ladens ein Café & Restaurant zu erstellen. Dem Baudepartement ist ein entsprechendes Abänderungsgesuch einzureichen. Die beiden Wohnungen wurden im Sinne der denkmalpflegerischen Substanzerhaltung ausgeführt. Das Bauvorhaben erfüllt somit nicht in allen Bereichen die energetischen und lärmtechnischen Anforderungen. […] Das Bauvorhaben gibt in baupolizeilicher Sicht zu keinen weiteren Beanstandungen Anlass. Der Bezug der beiden Wohnungen wird genehmigt."