Aufgrund von Projektänderungen habe die Bauherrschaft am 1. Oktober 2003 abgeänderte Pläne zum bewilligten Baugesuch vom 2. Juli 2002 eingereicht, welche am 17. Oktober 2003 und am 27. April 2004 bewilligt worden seien. Das Baudepartement der Stadt Zug habe am 2. Februar 2006 das bewilligte Bauprojekt offiziell abgenommen. Im Schreiben vom 7. Februar 2006 sei über den Stand der Bauarbeiten bzw. zur Bauabnahme Folgendes festgehalten worden: "Am 2. Februar 2006 haben wir mit Ihnen die Bauabnahme vorgenommen. Entgegen den bewilligten Plänen wurde das Bauvorhaben im Innern massiv Urteil A 2019 19 12