Urteil A 2019 19 11 F.1 Zum Bauverlauf wird das Folgende ausgeführt: Bei dem hier zur Beurteilung vorliegenden Grundstück handle es sich um die Liegenschaft G.________, Grundstück GS G.________. Es sei ein schmales Gebäude in der Häuserzeile an der M.________. Zum N.________ hin weise das Gebäude lediglich eine Breite von 5,5 m auf. Der frühere Eigentümer, I.________, habe sich zu Beginn der 2000-er Jahre für eine umfassende Renovation des baufälligen Gebäudes entschieden und die L.________ AG mit der Projektierung beauftragt. Das Projekt der L._____