1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses sei der steuerbare Grundstückgewinn auf Fr. _________ und damit die Grundstückgewinnsteuer auf Fr. _________ festzusetzen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MWST) zu Lasten des Rekurrenten. Zur Begründung wurde im Wesentlichen das Folgende angeführt: Es sei zum Verständnis der vom Rekurrenten geltend gemachten Anlagekosten erforderlich, im Rahmen der Vorgeschichte einerseits den konkreten Bauverlauf und andererseits die vom Rekurrenten unterlassene Mitwirkung in den vorangegangenen Veranlagungs- und Einspracheverfahren aufzuzeigen.