E. Mit Schreiben vom 19. November 2019 stellte das Gericht den Rekurs der Rekursgegnerin zu, mit dem Hinweis, sich in der Vernehmlassung auch zur Frage zu äussern, ob und gegebenenfalls inwieweit sich die Dumont-Praxis und die sich hierzu gebildete Rechtsprechung (unter Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts A 2009 16 vom 29. März 2010) auf den vorliegenden Fall auswirke. F. Mit Rekursantwort vom 26. Februar 2020 stellte die Rekursgegnerin die folgenden Anträge: