Wie dargelegt, sei das in Frage stehende Gebäude vor Beginn der Bauarbeiten baufällig und nicht mehr bewohnbar gewesen. Die Fassade im ersten Geschoss habe mit einem grossen Balken zusammengehalten werden müssen, wie den beiliegenden Fotos entnommen werden könne. Es habe sich um ein Abbruchobjekt gehandelt. Es habe denn auch anfänglich der Plan bestanden, das Gebäude abzubrechen und auf der Parzelle ein neues zu erstellen.