Sodann könne K.________ bezeugen, dass ein Anbau vorgenommen worden sei, keine Bauteile im Originalzustand hätten übernommen werden können, das Haus von Grund auf historisch aufzubauen sowie neue Brandmauern gegenüber den Nachbargebäuden zu errichten gewesen seien. Dies sei denn auch alles so von K.________ in seiner E-Mail vom 7. November 2019 an den Rekurrenten (Beilage 8 des Rekurrenten) bestätigt worden.