_ als Zeugen zu befragen, der bestätigen könne, dass die LG G.________ vor den in Frage stehenden Arbeiten verwahrlost, baufällig und unbewohnbar gewesen sei und weder Küche noch Nasszellen vorhanden gewesen seien. Weiter könne er bestätigen, dass die Aussenwände komplett hätten saniert werden müssen und das Gebäudeinnere unter Erhaltung der zu sanierenden Aussenwände komplett ausgehöhlt wurde, d.h. ein Neuaufbau des Gebäudeinnern unter wesentlicher Änderung der Gebäude-struktur stattgefunden habe. Sodann könne K.______