nachfolgend auch "Vorbesitzer" genannt) begonnenen Bauvorhabens durch den Rekurrenten. Es seien vom Rekurrenten keine "kurz vorher eingebrachten Gebäudeteile" ersetzt worden. Der Rekurrent habe die LG G.________ in zwei Etappen von I.________ im Rohbau erworben (Stockwerkeigentum [nachfolgend: StWE] Nr. 3 am 23. Dezember 2002 und StWE Nr. 1 und 2 am 1. Dezember 2006). Vor dem ersten Kauf sei eine vollständige Änderung der Gebäudestruktur geplant und mit dem Umbau begonnen worden, d.h. die Liegenschaft sei vor und nach dem Kauf inwendig komplett neu gebaut und eingeteilt worden. Auch habe es im ersten Stock einen Anbau gegeben. Einen Teil des Ausbaus