B. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 (Postaufgabe gleichentags) liessen A.________ (nachfolgend: Rekurrenten) gegen den Einspracheentscheid vom 12. September 2019 beim Verwaltungsgericht Rekurs einreichen und beantragen, der Einspracheentscheid vom 12. September 2019 sei aufzuheben und die Steuerverwaltung des Kantons Zug sei anzuweisen, die Einsprache vom 2. Mai 2019 inhaltlich zu behandeln; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Steuerverwaltung des Kantons Zug. Auf die Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. C. Den Kostenvorschuss von Fr. 2'000.— bezahlten die Rekurrenten fristgerecht.