C. Mit Schreiben vom 22. August 2019 (Postaufgabe am 23. August 2019) liess die A.________ GmbH (nachfolgend: Rekurrentin) gegen den Einspracheentscheid vom 31. Juli 2019 beim Verwaltungsgericht Rekurs durch B.________ (handelnd für die C.________) einreichen und sinngemäss beantragen, der Einspracheentscheid solle aufgehoben werden und die Steuerveranlagungen 2016 und 2017 seien gemäss den inzwischen eingereichten Steuererklärungen anzupassen. Auf die Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.