Steuerveranlagungen vom 11. Juni 2019 ermessensweise einen Reingewinn von Fr. — und ein steuerbares Eigenkapital von Fr. — fest. B. Mit Schreiben vom 26. Juli 2019 liess die steuerpflichtige Gesellschaft Einsprache gegen die Veranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer der Jahre 2016 und 2017 erheben, wobei die Gesellschaft die Ordnungsbussen akzeptieren liess. Mit Einspracheentscheid vom 31. Juli 2019 trat die Steuerverwaltung des Kantons Zug mangels verpasster Einsprachefrist nicht auf die Einsprache ein.