3.3.1 Zu dieser Frage ergibt sich aus den Akten Folgendes: Die Rekurrentin verkaufte im Jahr 2015 eine deutsche X.-Berechtigung für EUR 435'000.— an die in Deutschland domizilierte B.________ (StV act. 6, S. 13 Vertrag). Diese X.-Berechtigung war per 31. Dezember 2014 noch mit einem Buchwert von Fr. 100'001.— verbucht gewesen (StV act. 1, Beilage Bilanz). Das Bankkonto der Rekurrentin hatte sich per Ende 2015 im Vergleich zum Vorjahr um lediglich Fr. 81'293.20.— erhöht (StV act. 1, Beilage Bilanz). Urteil A 2019 14 9