1.4.2 Anders stellt sich die Situation im Kanton Zug dar. Weil für die Steuerperiode 2015 noch ein progressiver Gewinnsteuertarif zur Anwendung kommt und ins Ausland ausgeschiedene Gewinnanteile zur Steuersatzbestimmung mitberücksichtigt werden, ist die Rekurrentin mit Blick auf die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 sehr wohl beschwert. Entsprechend ist auf das Rechtsmittel bezüglich dieser Steuern einzutreten.