Reingewinns und folglich hätte eine beantragte Reduktion lediglich des satzbestimmenden Reingewinns keinen Einfluss auf die Höhe des Steuerbetrags. Es resultiere auch bei einer vollumfänglichen Gutheissung eine Gewinnsteuer von Fr. 221.— (8.5% des deklarierten Reingewinns von Fr. 2'600.—).