C. Mit Schreiben vom 19. August 2019 (Postaufgabe gleichentags) reichte die A.________ AG in Liquidation (nachfolgend: Rekurrentin) gegen den Einspracheentscheid vom 18. Juli 2019 beim Verwaltungsgericht Rekurs ein und beantragte, der Einspracheentscheid solle aufgehoben und die Einsprache vom 26. November 2018 vollumfänglich gutgeheissen werden. Auf die Ausführungen wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. D. Den Kostenvorschuss von Fr. 2'000.— bezahlte die Rekurrentin fristgerecht.