_ AG in Liquidation mehrfach vergebens zur Einreichung von Unterlagen auf. Mit Einspracheentscheid vom 18. Juli 2019 hiess sie die Einsprache sodann teilweise gut, indem der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung von Fr. 100'000.— auf Fr. 364'600.— erhöht (mit einem resultierenden steuerbaren Reingewinn von insgesamt Fr. 367'200.—), die verdeckte Gewinnausschüttung in der internationalen Steuerausscheidung allerdings Deutschland zugewiesen wurde. Mit anderen Worten resultierte ein noch in der Schweiz steuerbarer Reingewinn von Fr. 2'600.—.