B. Am 26. November 2018 erhob die steuerpflichtige Gesellschaft Einsprache gegen die Veranlagungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2015 sowie gegen die direkte Bundessteuer 2015 und beantragte die Veranlagung gemäss eingereichter Steuererklärung, m.a.W. ohne eine Gewinnaufrechnung von Fr. 100'000.—. Im Rahmen des Einspracheverfahrens forderte die Steuerverwaltung des Kantons Zug die A.________ AG in Liquidation mehrfach vergebens zur Einreichung von Unterlagen auf.