6.2.5 Es stellt sich die Frage, wie hoch der Landwert des GS D.________ vor 25 Jahren anzusetzen wäre, damit er den Umständen als angemessen gelten kann. Das Bundesgericht hat in regelmässiger Rechtsprechung festgehalten, dass der steuerrechtliche Verkehrswert von Grundstücken keiner mathematisch punktgenau bestimmbaren Grösse entsprechen könne. Zu dessen Bestimmung seien regelmässig Schätzungen anzustellen und Vergleiche zu treffen, wobei mit jeder Schätzung zwangsläufig eine Streuung und gewisse Ungenauigkeit verbunden sei.