6.2 6.2.1 Gemäss der von der Rekursgegnerin zu den Akten gegebenen Übersichtsliste der Grundstückgewinnsteuergeschäfte im Gebiet Böschi/Rämsli (Beilage Nr. 2 der Rekursgegnerin; im Folgenden: Übersichtsliste) kam es von 1988 bis 1995 hier zu keinen Handänderungen an Baulandgrundstücken. Eine erste kann der erwähnten Liste für das Jahr 1996 entnommen werden, wo die beiden Grundstücke Nr. E.________ und Nr. F.________ (im Folgenden: GS E.________ und GS F.________) im Halte von insgesamt 1'145 m2 zum Preis von Fr. 260.–/m2 die Hand wechselten. Die Baulandparzelle befand sich in unmittelbarer Nachbarschaft zum hier zu bewertenden GS D.___