6. 6.1 Gemäss Schätzerhandbuch der Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten, Ausgabe August 1990, Kapitel III/3, Ziffer 3.3.6.1, richtet sich der Landwert eines überbauten Grundstückes nach den Bodenpreisen für unüberbaute Grundstücke in ähnlicher Lage unter Berücksichtigung der vorhandenen Überbauung und deren wirtschaftlichen Ausnützungsmöglichkeiten. Diese Schätzungsmethode, auch Vergleichsmethode genannt, wird durch die vorherrschende Rechtsprechung und die ihr folgende Verwaltungspraxis gedeckt (Richner e.a., Zürcher StG, a.a.O., § 220 N. 185 i.V.m.