frühestens am 25. September 2019 bei dieser ein. Das Rekursschreiben vom 7. Juni 2019 mit Postaufgabestempel vom gleichen Tag ging am 11. Juni 2019 beim Verwaltungsgericht ein. Es ist damit innert der 30-tägigen Rekursfrist eingereicht worden und entspricht auch den übrigen formellen Anforderungen an einen Steuerrekurs, weshalb er vom Verwaltungsgericht zu prüfen ist.