H. Am 8. Januar 2020 ersuchte das Gericht die Gebäudeversicherung Zug um Bekanntgabe der Versicherungswerte von auf vier Nachbargrundstücken des GS D.________ gelegenen Gebäuden per 1989, 1993 und 1994. Die Angaben der Gebäudeversicherung wurden den Parteien mit Schreiben vom 15. Januar 2020 zur Kenntnis gebracht. Danach erfolgten keine weiteren Stellungnahmen mehr. Das Verwaltungsgericht erwägt: