Die Grundstückgewinnsteuer-Kommission stütze sich auf ihre allgemeine Praxis, welche für die gesamte Gemeinde Oberägeri einen Quadratmeterpreis von Fr. 100.– für das Jahr 1992 vorsehe. Dieser Richtwert entbehre jeder Grundlage und es könne nicht angehen, dass der gleiche Preis unabhängig von der Lage des Grundstückes gelten solle. Der Preis sei gemäss den Vorgaben des Gerichts festzustellen und die Kosten seien entsprechend an die Rekurrentin zurückzuerstatten. F. Am 18. Juni 2019 zahlte die Rekurrentin fristgerecht den von ihr verlangten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.–.