Weiter lasse die Rekursgegnerin ausser Acht, dass die Immobilienpreise zu Beginn der 1990-Jahre stark angestiegen, während sie ab Mitte der 1990-Jahre tendenziell wieder zurückgegangen seien. Diese Entwicklung sei ebenfalls zu berücksichtigen. Der guten Ordnung halber werde erwähnt, dass es keine subjektive Wahrnehmung sei, dass das Grundstück, welches zuoberst auf einem Hügel liege und die beste Aussicht auf den Ägerisee geniesse, mehr wert sei, als eines ohne Aussicht.